Nachfolgend finden Sie eine kompakte Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen aus dem Jahressteuergesetz 2020 und weiteren Gesetzen:
Betriebliche Steuern:
Xem thêm: kỵ sĩ áo đen Gemeinnützigkeit:
Private Steuern: Xem thêm: phim motchill
Für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 wird für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen (degressive Abschreibung) mit dem Faktor 2,5, maximal 25 % pro Jahr, gestattet.
Bis zu 50 % (bisher 40 %) der voraussichtlichen Anschaffungskosten geplanter Investitionen können unter den Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 EStG abgezogen werden. Die Gewinngrenze für die Anwendung wird auf 200.000 EUR yên ổn Wirtschaftsjahr des Abzugs erhöht (bisher: 100.000 EUR), es gibt keine Maximalgrenze für das Betriebsvermögen mehr. Außerdem gilt dies künftig auch, wenn das Wirtschaftsgut vermietet und nicht selbst genutzt werden soll.
Endet die dreijährige Investitionsfrist yên ổn Jahr 2020, verlängert sie sich um ein viertes Jahr auf 2021.
Verluste können in den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von 5 Mio. EUR (bisher: 1 Mio. EUR) auf den vorhergehenden Veranlagungszeitraum zurückgetragen werden.
Erwartete Verluste yên ổn Jahr 2020 können bereits vorzeitig nach 2019 zurückgetragen werden, um schneller etwaige Erstattungsbeträge zu erhalten.
Die zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze ist zum 31.12.2020 ausgelaufen, sodass ab 2021 wieder die alten Umsatzsteuersätze von 19 % (regulär), bzw. 7 % (ermäßigt) gelten statt 16 %, bzw. 5 %.
Verpflegungsleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, unterliegen vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 dem ermäßigten Steuersatz. Dieser beträgt seit dem 01.01.2021 wieder 7 %. Ab 01.07.2021 fällt dann der reguläre Steuersatz von 19 % an.
Neugründer müssen keine monatlichen USt-Voranmeldungen mehr abgeben, wenn die Steuer yên ổn Kalenderjahr prognostizierbar unter 7.500 EUR bleibt.
Die Möglichkeit zur steuerfreien Auszahlung von bis zu 1.500 EUR pro Mitarbeiter wird auf dem Zeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2021 ausgeweitet.
Verluste aus Termingeschäften können nur in Höhe von bis zu đôi mươi.000 EUR mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden (vorher: 10.000 EUR). Darüber hinausgehende Verluste können auf spätere Jahre vorgetragen werden.
Steuerpflichtige, die Wohnraum zu mehr als 50 % (bisher 66 %) der ortsüblichen Miete vermieten, können die Werbungskosten in voller Höhe geltend machen.
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung durch Steuerberater anfertigen lassen, können die Steuererklärung 2019 bis zum 31.08.2021 (normalerweise 28.02.2021) abgeben. Verspätungszuschläge und Verzugszinsen fallen insoweit nicht an.
Der Gemeinnützigkeitskatalog wird um Klimaschutz, Ortsverschönerung, Freifunk und Friedhofspflege erweitert.
Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Gesellschaften unterliegen erst bei Bruttoeinnahmen von über 45.000 EUR der Ertragsteuer (vorher: 35.000 EUR).
Die Organisationsleistungen von Dachverbänden für Veranstaltungen der Mitgliedsvereine sind Zweckbetrieb, wenn die Teilnehmer zu mehr als 50 % Amateursportler sind.
Der Freibetrag erhöht sich auf 840 EUR (bisher: 720 EUR).
Der vereinfachte Zuwendungsnachweis ist ab Spenden / Mitgliedsbeiträgen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zu einem Betrag von 300 EUR (bisher 200 EUR) möglich.
Der Grundfreibetrag erhöht sich yên ổn Veranlagungszeitraum 2021 auf 9.744 EUR (bisher: 9.408 EUR). Auch die weiteren Tarifeckwerte erhöhen sich entsprechend.
Die Freigrenze zur Erhebung des Solidaritätszuschlags erhöht sich von 972 EUR auf 16.956 EUR. Arbeitnehmer müssen daher erst ab einem Bruttolohn von ca. 73 TEUR den Solidaritätszuschlag zahlen. Auf die Körperschaftsteuer und die Kapitalertragsteuer wird weiterhin ein Solidaritätszuschlag erhoben.
Der Kilometersatz für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte erhöht sich in den Jahren 2021 bis 2023 ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent (bisher: regulärer Betrag von 30 Cent). Im Zeitraum 2024 bis 2026 wird er sich auf 38 Cent erhöhen.
Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor, können Arbeitnehmer rückwirkend ab 2020 für jeden Homeoffice-Tag 5 EUR als Werbungskosten ansetzen (maximal 600 EUR).
Stockt ein Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld eines Arbeitnehmers auf, ist der Unterschiedsbetrag bis zu einer Aufstockung auf 80 % steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Aufstockung ist aber dem Progressionsvorbehalt zu unterziehen.
Hinweis: Beträgt das Kurzarbeitergeld mehr als 410 EUR yên ổn Kalenderjahr, sind auch Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Der Kinderfreibetrag beträgt ab 2021 2.730 EUR (bisher: 2.586 EUR) und das monatliche Kindergeld wird um 15 EUR pro Kind erhöht (z.B. für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR/Monat statt 204 EUR/Monat).
Pendler mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags profitieren nicht von der Erhöhung der Kilometerpauschale und können daher eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der erhöhten Pauschale beantragen.
Ab einem Behinderungsgrad von đôi mươi (bisher 25) wird der Pauschbetrag gewährt und steigert sich von 384 EUR (Behinderungsgrad 20) bis zu 2.840 EUR (Behinderungsgrad 100).
Bei der Pflege von Personen mit Pflegegraden 4 oder 5 erhöht sich der Pauschbetrag von 924 EUR auf 1.800 EUR. Bei der Pflege von Personen mit Pflegegraden 2 und 3 werden Pauschbeträge von 600 EUR, bzw. 1.100 EUR eingeführt.
Aufwendungen bis zu einem Betrag von 9.744 EUR yên ổn Kalenderjahr (bisher: 9.408 EUR) werden auf Antrag als außergewöhnliche Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
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